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Formen von Handelsgesellschaften/Unternehmensorganisationen in Kosovo: Ein Leitfaden zur Auswahl und Registrierung

In Kosovo gibt es verschiedene Formen von Handelsgesellschaften und Unternehmen, die Einzelpersonen und Unternehmen zur Strukturierung ihrer wirtschaftlichen Aktivitäten wählen können. Jede Form hat ihre eigenen Vor- und Nachteile, und die Wahl der richtigen Form ist entscheidend für den langfristigen Erfolg Ihres Unternehmens. In diesem Blog werden wir die wichtigsten Formen der Unternehmensorganisation in Kosovo untersuchen, wie sie im Gesetz über Handelsgesellschaften vorgesehen sind, einschließlich des Registrierungsprozesses und anderer wichtiger Details.

  1. Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine der gängigsten Formen von Handelsgesellschaften in Kosovo und eignet sich für kleine und mittlere Unternehmen. Diese Form bietet rechtlichen Schutz für die Aktionäre, die auch als Eigentümer bekannt sind, da ihre Haftung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft auf den investierten Kapitalbetrag beschränkt ist.

Registrierungsprozess:

  • Dokumentation: Zur Registrierung einer GmbH müssen Gründungsdokumente eingereicht werden, einschließlich der Gründungsurkunde und der Satzung der Gesellschaft.
  • Mindestkapital: Es ist kein Mindestkapital für die Gründung einer GmbH erforderlich, aber es ist wichtig, die Höhe des Anfangskapitals in den Gründungsdokumenten festzulegen.
  • Registrierungsstelle: Gesellschaften werden bei der Agentur für Unternehmensregistrierung des Kosovo (ARBK) registriert.
  • Dauer des Prozesses: Der Registrierungsprozess dauert in der Regel etwa 3–7 Werktage.
  1. Aktiengesellschaft (AG)

Die Aktiengesellschaft (AG) eignet sich für große Unternehmen, die Kapital durch den Verkauf von Aktien beschaffen möchten. Diese Form bietet ein hohes Maß an Flexibilität bei der Verwaltung des Kapitals und bei der Verteilung der Aktien unter den Aktionären.

Registrierungsprozess:

  • Dokumentation: Zusätzlich zur Gründungsurkunde und Satzung müssen Aktiengesellschaften eine Liste der Aktionäre und des Vorstands einreichen.
  • Mindestkapital: Das Mindestkapital für die Gründung einer Sh. A. beträgt 10.000 Euro. Dieses Kapital muss in Aktien aufgeteilt und vor der Registrierung eingezahlt werden.
  • Öffentliche Registrierung: Nach der Registrierung bei der ARBK müssen Informationen über Aktionäre und Vorstand öffentlich zugänglich sein.
  • Regulierung und Aufsicht: Aktiengesellschaften unterliegen der Aufsicht der Finanzregulierungsbehörden, und börsennotierte Unternehmen müssen den Anforderungen an öffentliche Berichterstattung und Transparenz entsprechen.
  1. Offene Handelsgesellschaft

Die offene Handelsgesellschaft (OHG) besteht aus den Gesellschaftern, die natürliche oder juristische Personen und/oder Handelsgesellschaften sind, wie im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Die offene Handelsgesellschaft ist keine juristische Person. Dennoch kann sie Verträge abschließen, Eigentum besitzen, Klagen erheben und verklagt werden, in ihrem eigenen Namen.

Die Gesellschafter haften einzeln und gemeinsam für alle Schulden und sonstigen vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen der offenen Handelsgesellschaft. Diese Haftung ist unbegrenzt und umfasst sämtliches Vermögen und jegliche Art von Vermögenswerten, die direkt oder indirekt im Besitz einer Gesellschaft stehen.

Registrierungsprozess:

  • Dokumentation: Ein von der ARBK vorbereitetes Formular, einschließlich der folgenden Angaben:
    • Name des/der bevollmächtigten Vertreter(s), die von den Gesellschaftern gemäß Artikel 24 dieses Gesetzes ernannt wurden, sowie gegebenenfalls der Name und die Adresse der Person, die für den Empfang von Dokumenten gemäß Artikel 25 dieses Gesetzes zuständig ist;
    • Informationen darüber, ob die Gesellschafter und bevollmächtigten Vertreter oder Vertreter mit Vollmacht befugt sind, die offene Handelsgesellschaft allein zu vertreten oder gemeinsam handeln müssen.
    • Eine Kopie des persönlichen Ausweisdokuments des bevollmächtigten Vertreters; und
    • Der Gesellschaftsvertrag der offenen Handelsgesellschaft, der von allen Gesellschaftern unterzeichnet wurde.
  • Mindestkapital: Es ist kein Mindestkapital erforderlich, aber es ist wichtig, dass von den Gesellschaftern eingebrachtes Kapital festzulegen.
  • Steuerliche Verpflichtungen: Partnerschaften müssen sich für die Mehrwertsteuer (MwSt.) und die Einkommenssteuer registrieren, wenn sie die gesetzlich vorgeschriebenen Bedingungen erfüllen.
  1. Kommanditgesellschaft

Die Kommanditgesellschaft ist eine einfache Partnerschaftsform, die üblicherweise für kurzfristige Kooperationen oder spezielle Projekte verwendet wird. Die Kommanditgesellschaft besteht aus:

  • Mindestens einem persönlich haftenden Gesellschafter; und
  • mindestens einem Kommanditisten

Die Kommanditgesellschaft ist keine juristische Person. Dennoch kann sie Verträge abschließen, Eigentum besitzen, Klagen erheben und verklagt werden, in ihrem eigenen Namen.

Der persönlich haftende Gesellschafter in der Kommanditgesellschaft haftet einzeln und gemeinsam mit anderen persönlich haftenden Gesellschaftern dafür, dass die Kommanditgesellschaft alle Verpflichtungen erfüllt, die sich aus den geltenden Gesetzen in Kosovo, einschließlich dieses Gesetzes ergeben. Der Kommanditist haftet nicht für die Schulden oder sonstigen Verbindlichkeiten der Kommanditgesellschaft.

Registrierungsprozess:

  • Dokumentation: Ein von der ARBK vorbereitetes Formular, eine Kopie des persönlichen Ausweisdokuments des bevollmächtigten Vertreters und der Gesellschaftsvertrag der Kommanditgesellschaft.
  • Mindestkapital: Es ist kein Mindestkapital für die Registrierung erforderlich, aber die Gesellschafter müssen sich über die Gewinn- und Verlustverteilung einig sein.
  • Rechtliche Haftung: Die Gesellschafter haften voll für die Verpflichtungen der Gesellschaft, einschließlich Schulden.
  1. Einzelunternehmen

Das Einzelunternehmen ist die einfachste Form der Unternehmensorganisation und eignet sich für Personen, die allein tätig sein möchten. In dieser Geschäftsform ist der Inhaber der einzige, der die Aktivitäten verwaltet und alle Verpflichtungen für die Verbindlichkeiten des Unternehmens mit seinem persönlichen Vermögen trägt.

Registrierungsprozess:

  • Dokumentation: Für die Registrierung eines Einzelunternehmens ist ein Antrag bei der Agentur für Unternehmensregistrierung des Kosovo (ARBK) und ein Identifikationsdokument des Eigentümers erforderlich.
  • Mindestkapital: Es ist kein Mindestkapital erforderlich, um ein Einzelunternehmen zu registrieren.
  • Haftung: Der Inhaber haftet voll und uneingeschränkt für alle Schulden und Verpflichtungen des Unternehmens.
  • Steuern und Pflichten: Einzelunternehmen unterliegen der Einkommenssteuer und müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren, wenn sie den gesetzlich festgelegten Jahresumsatz erreichen.
  1. Niederlassungen und Vertretungen ausländischer Unternehmen

Ausländische Unternehmen, die in Kosovo tätig werden möchten, können eine Niederlassung oder Vertretung registrieren. Diese Einheiten haben keine eigene Rechtspersönlichkeit und sind direkt mit dem Mutterunternehmen verbunden.

Registrierungsprozess:

  • Dokumentation: Ausländische Unternehmen müssen Dokumente vorlegen, die ihre rechtliche Existenz im Herkunftsland nachweisen sowie eine Vollmacht für die Vertreter der Niederlassung in Kosovo.
  • Kapital: Es ist kein Mindestkapital erforderlich, aber die Niederlassungen müssen alle steuerlichen und rechtlichen Verpflichtungen in Kosovo erfüllen.
  • Berichterstattung: Niederlassungen sind verpflichtet, Finanzberichte vorzulegen und steuerliche Verpflichtungen in gleicher Weise wie inländische Unternehmen zu erfüllen.

Vorteile und Einschränkungen der Unternehmensformen

Jede Form der Unternehmensorganisation bietet unterschiedliche Vorteile wie rechtlichen Schutz, Flexibilität im Management und Möglichkeiten zur Kapitalbeschaffung. Sie bringen jedoch auch Einschränkungen mit

sich, die vor der Gründung eines Unternehmens berücksichtigt werden sollten. Die Wahl der richtigen Form sollte auf den spezifischen Bedürfnissen des Unternehmens, der Kapitalstruktur und den langfristigen Zielen basieren.

Fazit

Die Registrierung Ihres Unternehmens in der richtigen Form ist ein entscheidender Schritt für seinen Erfolg in Kosovo. Bei Hoxha & Associates bieten wir umfassende rechtliche Unterstützung und maßgeschneiderte Beratung, um sicherzustellen, dass jeder Aspekt der Unternehmensregistrierung und-führung im Einklang mit den Gesetzen und Ihren Interessen steht.

Bei Fragen oder für weitere Unterstützung zögern Sie nicht, uns unter info@hoxha.law zu kontaktieren oder uns unter +383 (0) 45 205 389 anzurufen oder besuchen Sie uns in Prizren, Rr. De Rada p.n.

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